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By SPS 06 Januar 2023 0 Kommentare

Flexibilität für Unternehmen

Die Lohnträgerschaft befreit Unternehmen vom Risiko des faktischen Arbeitgebers, reduziert den Verwaltungsaufwand und bietet Freelancern vollen Sozialversicherungsschutz FLEXIBILITÄT Mit SPS beauftragen Sie Ihre externen Dienstleister flexibel und unter vollständiger Einhaltung des Schweizerischen Arbeitsvermittlungsgesetzes (AVG). Sie vereinbaren mit Ihrem Dienstleister den Einsatz und die Preise und SPS kümmert sich um die gesamte Verwaltung, die Verträge und die Sozialversicherungen. Sie validieren die Arbeitstage in regelmäßigen Abständen und erhalten am Ende des Monats bzw. des Einsatzes die entsprechende Rechnung.

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